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Verkehrsgerichtstag in Goslar – DVW begrüßt Beschluss zu Pedelecs PDF Drucken E-Mail
„Die überwiegende Zahl der verkauften Pedelecs fällt in die Klasse bis 25km/h. Eine Helmempfehlung für Fahrer von Pedelecs, wie die Deutsche Verkehrswacht sie auch für alle anderen Radfahrer ausspricht, ist daher praxisnah und macht keine gesonderte Kategorisierung dieser Fahrräder notwendig“, so Kurt Bodewig, Präsident der Deutschen Verkehrswacht und Bundesminister a.D.

Fahrer von Elektrofahrrädern müssen damit rechnen, dass ihre Geschwindigkeit von anderen Verkehrsteilnehmern unterschätzt wird und sich bei plötzlich auftauchenden Hindernissen der Bremsweg ihres Zweirads verlängert. Ein Helm kann bei einem Sturz schwere oder tödliche Kopfverletzungen verhindern.

Für die Fahrer der schnellen Pedelec-Klasse 45 (auch S-Pedelec genannt) fordert der Verkehrsgerichtstag die Einführung einer gesetzlichen Helmpflicht. Auch die Deutsche Verkehrswacht sieht diesen Handlungsbedarf und hat sich bereits auf ihrer Jahreshauptversammlung im Mai für eine solche Regelung stark gemacht.

Den Beschluss der Deutschen Verkehrswacht zum Thema Pedelcs finden Sie hier:

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Die Deutsche Verkehrswacht gehört zu den ältesten und größten Bürgerinitiativen Deutschlands. Seit ihrer Gründung 1924 arbeitet sie für mehr Sicherheit und weniger Unfälle auf unseren Straßen – heute mit mehr als 70.000 ehrenamtlich Engagierten. Sie informieren, beraten und trainieren mit Verkehrsteilnehmern jedes Alters sicheres Verhalten im Straßenverkehr. Die Zielgruppenprogramme der DVW erreichen rund 2,5 Millionen Menschen pro Jahr. Die DVW finanziert ihre Aktionen und Programme mit Unterstützung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung sowie durch Mitgliedsbeiträge und Sponsoring.

Quelle: Deutsche Verkehrswacht: Pressemitteilungen